In den letzten Monaten sind zwei widersprüchliche Urteile in Bezug auf den Weiterverkauf von E-Books gefällt worden. Zunächst hat Ende Juli ein Amsterdamer Gericht eine Klage des Verlegerverbands gegen die Plattform Tom Kabinet, auf der E-Books weiterverkauft werden, abgelehnt. Mehr dazu auf Lesen.net. Das holländische Gericht sieht offenbar eine Parallele zum EU-Urteil von 2012, wonach gebrauchte Software weiterverkauft werden darf.
In die entgegengesetzte Richtung deutet die Situation in Deutschland: Hier hat das Oberlandsgericht Hamm den Anbietern von E-Book- und Hörbuch-Downloads das Recht zugesprochen, den Weiterverkauf der Dateien zu untersagen. Ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm aus dem Mai dieses Jahres ist Ende August rechtskräftig geworden, nachdem die Verbraucherzentrale das Urteil nicht mehr weiterziehen wollte. Mehr dazu auf heise.de.
Mein Kollege hat mich heute Mittag gefragt, was ich dazu meine… Ich bin der Meinung, dass man ein Produkt, das man kauft, auch weiterverkaufen darf. Und wenn ich ein Produkt nicht kaufe, sondern nur lizenziere, müsste es deutlich billiger zu haben sein. Entsprechend sehe ich hier die Zukunft eher bei den Flatrates für Plattformen, auf denen die NutzerInnen gegen eine Monatsgebühr nach Lust und Laune E-Books lesen dürfen. Wenn jemand das Werk besitzen will, wird er/sie es dann in gedruckter Form kaufen.
Und für Bibliotheken müsste für die Zurverfügungstellung (ich sage nicht Ausleihe…) von E-Books das gleiche Recht gelten wie für gedruckte Bücher. The right to e-read! Und in der Weiterführung des oben skizzierten Szenarios könnten Bibliotheken ebenfalls ihren NutzerInnen einen Zugang zu einer Plattform mit E-Books bieten. Nur stehen sie da in direkter Konkurrenz zu den Verlagen, die z.B. mit Skoobe ein entsprechendes Angebot führen. Und zu den Aggregatoren, die wiederum in Konkurrenz zu den Verlagen stehen (wie z.B. Amazon mit zahlreichen Verlagen). Das wird nicht einfach sein für die Bibliotheken. Aber versuchen sollten wir es trotzdem!
Zu diesem Thema könnte man fast täglich einen Update publizieren: Das Bibliotheksportal hat gerade berichtet, dass eine Klage Niederländischer ÖBs gegen die nationale Verwertungsgesellschaft bezüglich des Leihrechts für E-Books an den EU-Gerichtshof verwiesen worden ist. Somit wird der EuGH ein Grundsatzurteil fällen dürfen.
http://www.bibliotheksportal.de/service/nachrichten/einzelansicht/article/e-books-in-bibliotheken-klage-niederlaendischer-oeb-an-eu-gerichtshof-verwiesen.html
Und genau dieser EU-Gerichtshof hat diese Woche ein wichtiges Urteil zugunsten von Bibliotheken gefällt: Der EuGH entschied, dass die Digitalisierung von Büchern und das Zugänglichmachen dieser Digitalisate an elektronischen Leseplätzen erlaubt ist.
https://netzpolitik.org/2014/lesen-leicht-gemacht-eugh-entscheidet-ueber-die-zukunft-von-elektronischen-leseplaetzen-in-oeffentlichen-bibliotheken/