Herausforderung für Bibliotheken: Urheberrecht

Mit dem Urheberrecht wage mich an ein ziemlich komplexes Thema, und dies ohne spezifisches juristisches Fachwissen.* Es betrifft zwar weltweit sehr viele Bibliotheken, doch ist das Recht jeweils länderspezifisch und unterscheidet sich somit im Detail. Ich war jetzt im Kontext des Schweizer Bibliotheksverbands BIS mehrmals mit Fragen zum Urheberrecht, den möglichen Implikationen für Bibliotheken und den Handlungsmöglichkeiten für Bibliotheken oder Verbände konfrontiert.

*  Disclaimer: der vorliegende Beitrag gibt die persönliche Meinung eines juristischen Laien wieder und bezieht sich vorwiegend auf das schweizerische Urheberrecht.

Ein für Bibliotheken sehr wichtiger Vorgang ist die Diskussion und Abstimmung im EU-Parlament zum Reda-Report. Es ist Julia Reda offenbar gelungen, einen breiten Konsens für Forderungen zu finden, die für Bibliotheken zentral sind: Von der Autorenförderung über einheitliches Urheberrecht, der Förderung der Public Domain, gleiche Rechte für analog wie digital, Verleihrecht auch elektronisch und vieles mehr. Mit der Annahme der Forderungen würde die Rechtssicherheit erhöht und die Arbeit von Bibliotheken erleichtert. An einer gemeinsamen Vorständesitzung der Bibliotheksverbände dbv, VÖB, BÖV und BIS haben die deutschen und österreichischen Verbände beschlossen, ihre Parlamentsvertreterinnen und -vertreter aufzufordern, diese Vorlage zu unterstützen. Wir Schweizer unterstützen dies grundsätzlich auch, haben aber keine direkte Einflussmöglichkeit.

Und was in der Diskussion wieder klar wurde: das schweizerische Urheberrecht unterscheidet sich deutlich von anderem – und damit auch die Position der Bibliotheken. Die Eigenheiten des schweizerischen Rechts mussten auch die STM-Verlage erfahren, deren Klage gegen den elektronischen Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Nun wird dieses Urheberrecht überarbeitet, und in der vorbereitenden Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 wurden die Interessen von kommerziellen Verwertern stärker gewichtet als das Recht auf Information. Vor allem die Forderung nach Bekämpfung der Piraterie ging vielen (auch mir) zu weit.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass im Gesetzesentwurf, der wohl Ende 2015/anfangs 2016 in die Vernehmlassung gehen wird, das Verleihrecht verankert werden wird. (Zur Erläuterung: im Vernehmlassungsverfahren können Parteien und Verbände, also auch der BIS Stellung nehmen zum Entwurf). Der Gesetztesentwurf dürfte auch eine Regelung zu verwaisten Werken enthalten, um die Digitalisierung von solchen Werken zu erleichtern oder zumindest einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen. Noch nicht klar ist, ob das elektronische Verleihrecht ebenfalls enthalten sein wird. Dieses Verleihrecht hat es aus Bibliothekssicht in sich: in der Schweiz kennen wir (noch) keine Bibliothekstantieme, und bisher haben sich Bibliotheken dezidiert und erfolgreich gegen die Einführung gewehrt. Die fehlende Bibliothekstantieme hat aber zum Beispiel verhindert, dass wir uns als Schweizer Bibliotheksverband an der EBLIDA-Kampagne Right-to-E-Read beteiligen konnten, da diese auf der Ausdehnung der Bibliothekstantieme auf die Nutzung von E-Books basierte. Auch der Reda-Bericht geht vom Verleihrecht und der Abgeltung von Autorenansprüchen aus. Die dezidierte Stellungnahme des BIS gegen die Einführung einer Abgeltung der Autoren für Bibliotheksausleihen an der Mitgliederversammlung 2014 hat auch eine Front zum Schweizer Autorenverband eröffnet. Es ist eine sehr unangenehme Situation, dass sich in dieser Frage die eigentlich „natürlichen“ Partner Autoren und Bibliotheken in zwei Lager gespalten sehen.

Gemäss Aussage der Arbeitsgruppe Urheberrecht des BIS ist es mittlerweile sicher, dass das Verleihrecht im Entwurf zum Urheberrechtgesetz erscheinen wird. Was bedeutet dies für die Bibliotheken? Wie stellen wir uns nun als Berufsverband auf? Wie argumentieren wir? Das grosse Problem für Bibliotheken besteht darin, dass die begründete Befürchtung besteht, dass die Mehrkosten auf die Bibliotheksetats abgewälzt würden. Im Gesetz wird nur der Grundsatz beschlossen, nicht die Höhe der Abgeltung für Ausleihe. Diese würde dann anschliessend in Tarifverhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften festgelegt – analog zur Abgabe für Kopien.

Klar ist auch, dass die Öffentlichen Bibliotheken viel stärker betroffen wären, da sie über viel höhere Ausleihzahlen verfügen als die Wissenschaftlichen Bibliotheken. Gemäss Schweizer Bibliotheksstatistik hatten die ÖBs der Schweizer Städte in 2013 ca. 25 Mio Ausleihen zu verzeichnen. Wenn nun die Bibliothekstantieme bei 4 Rappen (analog zu den 4 Cent in Deutschland) festgelegt werden könnte, würde dies jährlich Kosten in der Höhe von 1 Mio Franken für diese Bibliotheken ausmachen. Bei den ÖBs kleinerer Gemeinden beträgt die Zahl ca. 12 Mio Ausleihen, wobei zu beachten ist, dass sich nur 11 Kantone an der Bibliotheksstatistik beteiligen und Schulbibliotheken überhaupt nicht erfasst sind. Überschlagsmässig wären wir hier also bei ca. Fr. 2 Mio., die für die Ausleihe in ÖBs an Tantiemen anfallen würden – die elektronische Ausleihe noch nicht einberechnet, die aber einen massiv kleineren Anteil ausmacht. Wenn wir nun diese Kosten mit den Zahlen der Medienerwerbungskosten vergleichen, sehen wir, dass diese Tantieme bei den kleineren ÖBs 6.4% des Medienetats ausmachen würde und bei den ÖBs in den Städten 5.7%. Die Zahlen der Wissenschaftlichen Bibliotheken sehen deutlich anders aus: weniger Ausleihen, viel mehr elektronische Zugriffe auf Datenbanken und E-Journals und viel höhere Budgets. Hier würde eine Tantiieme zwischen 0.5% (Universitätsbibliotheken) und 2.1% (Bibliotheken der Pädagogischen Hochschulen) des Medienetats ausmachen.

Statistik

Quelle: Bibliotheksstatistik der Schweiz (eigene Auswertung und Darstellung)

Die reine Höhe der Tantieme nach deutschem Modell wäre für die Schweiz nicht erschreckend hoch, auch wenn wir zu den 1.8 Mio noch geschätzte Kosten für die nicht in der Statistik enthaltenen (kleineren) ÖBs und Schulbibliotheken aufrechneten. Ein Problem sehe ich aber darin, wenn die Betreiber dieser Bibliotheken, also Gemeinden und Trägervereine, und/oder die Nutzerinnen und Nutzer diesen Betrag abgelten müssten. Das wäre letztlich ein Konflikt zwischen Lese- und Autorenförderung beziehungsweise zwischen Bildungsauftrag und Kulturförderung. Wenn wir uns weiter am deutschen Modell orientieren, würde jedoch der Betrag von Bund und Kantonen getragen. Dies zu erreichen, müsste das Ziel der politischen Lobbyarbeit der Bibliotheken sein.

In Deutschland stellt sich die Situation anders dar. Hier wird insbesondere die Einführung bzw. Umsetzung der Wissenschaftsschranke angestrebt. Und bei den E-Books setzt man darauf, dass diese ebenfalls über die Bibliothekstantieme abgegolten würden. Hier haben aber die Urheber, bzw. deren Verwertungsgesellschaft, eine deutlich höhere Entschädigung für die elektronische Nutzung gefordert. Dies gilt es aus Sicht der Bibliotheken zu verhindern.

Und was bedeutet dies alles für die Bibliotheken? Vieles ist noch unklar. Rechtliche Sicherheit ist wünschenswert, wobei diese gerade in der Schweiz meistens erst nach einem richterlichen Urteilsspruch erlangt wird. Wenn ein elektronisches Verleihrecht eingeführt würde, könnten Bibliotheken die E-Books-Nutzung wohl besser in die eigene Hand nehmen. Es könnte somit möglich werden, dass man die gekauften E-Books auf einer eigenen Bibliotheksplattform für die berechtigten Nutzerkreise verfügbar macht. Und dies ohne aufwändige Lizenzverhandlungen mit allen Verlagen.

Meine persönliche Meinung ist, dass wir in der Schweiz eine Lösung mit Verleihrecht (analog und digital) mit der Abgeltung über eine Bibliothekstantieme, die von Bund und Kantonen getragen wird, anstreben sollten. Das steht in krassem Gegensatz zur bisher von den Bibliotheken unisono vertretenen Meinung. Die Vorteile einer solchen Strategie bestehen darin, dass man bei der Ausgestaltung der Tarife und Modalitäten in einem frühen Stadium z.B. mit den Autorenverbänden gemeinsame Lösungen diskutieren und aktiver mitwirken könnte. Es würde uns auch erlauben, an europäische Entwicklungen, wie sie im Reda-Bericht aufgezeigt werden, anzudocken und uns an europäischen Kampagnen zu beteiligen. Das wären meine 5 Cent, die ich in die Diskussion werfe, welche Schweizer Bibliotheken jetzt führen müssen. Denn anfangs 2016 sollten wir uns einig sein, welche Position wir gegenüber dem Gesetzesentwurf einnehmen.

Autor: mrudolf

Director of State and University Library Lucerne (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern), former Professor for Library Science at HTW Chur (university of applied sciences), co-editor of Informationspraxis, co-principal investigator of the Horizon Report Library Edition, blogging on library topics - and also on mindful living (in German as Männerherz)

3 Kommentare zu „Herausforderung für Bibliotheken: Urheberrecht“

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

%d Bloggern gefällt das: